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Wichtige Informationen zur iPad-Verwaltung bei Schulabgang und Schulwechsel

Schulabgang
Ein Schulabgang muss beantragt werden, wenn ein Schüler eine Schule besucht, welche nicht durch den Kommunalen IT-Service verwaltet wird.

In diesen fällen, muss das iPad aus unserem Verwaltungssystem entfernt werden . In diesem Zusammenhang werden auch alle zugehörigen Schülerdaten vollständig gelöscht.
Unter Folgendem Link finden Sie eine Anleitung, wie Sie einen Schulabgang beantragen.

Link zur Anleitung: 


Schulwechsel innerhalb des Landkreises
Ein Schulwechsel muss beantragt werden, wenn ein Schüler in eine Schule wechselt welche durch den Kommunalen IT-Service verwaltet wird. 

In diesen fällen, muss das iPad und die Schülerdaten werden an die neue Schule übertragen.

Unter Folgendem Link finden Sie eine Anleitung, wie Sie einen Schulwechsel beantragen.

Link zur Anleitung: 


Wichtiger Hinweis:
Wird das iPad im Rahmen eines Schulabgangs aus unserem System gelöscht und der Schüler möchte zu einem späteren Zeitpunkt wieder in unser System aufgenommen werden, so ist dies möglich. Allerdings wird für diesen Vorgang eine Gebühr in Höhe von 25 Euro netto erhoben.

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